MVG. Ein Drama in sechs Akten (Teil 2)
3. Akt: Das Gnadengesuch
Habe ich schon erwähnt, dass meine Mission, den MVG persönlich um Gnade zu bitten, erfolglos war? Und wussten Sie schon, dass der MVG vor allem am ersten des Monats kontrolliert, weil „da die meisten Leute noch keine Karte haben“? Das habe ich mir nicht ausgedacht, nein, das hat mir die Schalter-Frau ins Gesicht gesagt. Ach ja, was sie mir noch gesagt hat: „Dafür bin ich nicht zuständig.“
4. Akt: Der Beschwerdebrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. April 2008 wurde ich auf dem Heimweg von der Arbeitsstelle in der Trambahn-Linie 19 Richtung Pasing kontrolliert. Ich bin werde nun aufgefordert, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen. Begründung: Wertmarke verfallen.
Seit Dezember 2006 besitze ich einen Ausweis, der mich dazu berechtigt, die Beförderungsmittel der MVG zum Ausbildungstarif zu nutzen. Seit dieser Zeit wurde ich des Öfteren kontrolliert, konnte aber immer einen gültigen Fahrausweis vorweisen (siehe auch Kopie die Wertmarken der Monate Januar 2007 bis einschließlich März 2008 als Anlage). Für den Weg zur Arbeit und auch privat (ich besitze kein Auto) nutze ich die Beförderungsmittel der MVG und habe allein schon deswegen immer einen gültigen Fahrausweis.
Ein Ausweis für den Ausbildungstarif weist nach, dass die betreffende Person auf die Beförderung angewiesen ist, um zur Arbeitsstelle und von dort wieder nach Hause zu kommen. Das Isar Card-Abo ist im Prinzip nichts anderes nur mit dem Unterschied, dass die Wertmarke automatisch zugesandt wird und deren Kauf nicht vergessen werden kann. Warum gibt es dieses System nicht auch für den Ausbildungstarif?
Ich verstehe nicht, wieso bloßes Vergessen bestraft wird und die MVG so wenig Kulanz zeigt. Laut MVG werden Kontrollen immer stichprobenartig durchgeführt. Das mag sicher richtig sein, aber wie erklären Sie sich die Aussage einer MVG-Angestellten, die auf meine Frage, warum am 1. des Monats vermehrt Kontrolleure anzutreffen sind, antwortete: „Tja, weil die Leute am Monatsanfang noch keine Karte haben“? Mit verstärkten Kontrollen am Monatsanfang treffen Sie nicht die eigentlichen Übeltäter, also die üblichen Schwarzfahrer, sondern hauptsächlich die ehrlichen und leider auch vergesslichen Menschen. Vorsätzlich begangene Taten werden bestraft, aber ist Vergessen denn vorsätzlich?
Aus diesen Gründen erhebe ich Einspruch gegen die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes: Ich bin Ersttäter, kann lückenlos nachweisen, dass ich bisher nie ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war und ich habe nicht vorsätzlich gehandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ewil
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Und was ist aus deiner Beschwerde geworden? Hat es was gebracht?...bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen....ich hasse die MVG...das sind solche A******!!! *auskotz*...ich meine die Fahrkartenpreise können wir erhöhen ja, aber die Leistung bleibt immer die gleiche.
Ich bin sehr gespannt auf die restlichen Akte. Akte? Sagt man das so? Mit Akt kenne ich mich aus, besonders mit Aktfotographie und deren Akteuren, aber mit Akten? Gott sei Dank gibt's Wikepedia, welches die Mehrzahl von Akt mit Akte tituliert.
Gehabt Euch wohl
hey doc,
ich glaube ganz fest an dich!
mach se fertsch, diese blöden penner von der mvg!!!!
gruß,
der graf